Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Frau Laura Frick,
Maiclerstraße 30,
71384 Weinstadt
(im Nachfolgenden „Laura Frick“)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Leistungen und Angebote von Laura Frick erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Laura Frick mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Laura Frick ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Laura Frick auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Die Dienstleistungen und Angebote von Laura Frick richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Kaufleute (HGB).
§ 2 Leistungen
(1) Laura Frick erbringt Beratungs- und Agenturdienstleistungen in den Bereichen Onlinemarketing, Erstellung von Werbemitteln und Social Media. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Laura Frick dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Laura Frick zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Laura Frick, bleibt der Vergütungsanspruch von Laura Frick unberührt.
(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.
(4) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Laura Frick nicht verantwortlich.
(5) In Bezug auf die von Laura Frick zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Laura Frick in Bezug auf die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(6) Laura Frick ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(7) Die vereinbarte Vergütung von Laura Frick in Bezug auf Beratungsdienstleistungen enthält vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Plattformbetreiber zu entrichten.
§ 3 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Sofern eine Leistung von Laura Frick ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-6.
(2) Laura Frick kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Laura Frick kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Laura Frick nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind.
(4) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist Laura Frick berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
(5) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören.
(6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Laura Frick gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Laura Frick hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
§ 4 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertragsschluss zwischen Laura Frick und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Laura Frick angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von Laura Frick erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Laura Frick ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Laura Frick ist anders lautend. Eine Laura Frick erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern mit Laura Frick als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Laura Frick ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
(4) Laura Frick stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Laura Frick zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Die von den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
(2) Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert es sich zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen. Eine einmalig entrichtete Einrichtungs-/Setupgebühr wird im Verlängerungsfall jedoch nicht erneut erhoben.
(3) Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(5) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Laura Frick beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Laura Frick eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Laura Frick vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Laura Frick sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Laura Frick in Verzug, ist Laura Frick berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Laura Frick wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
§ 8 Erfüllung
(1) Laura Frick wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Laura Frick ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist Laura Frick gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Laura Frick unberührt.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) In Bezug auf die Buchung von Onlinemarketingmaßnahmen gilt: Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von Laura Frick erstellten Inhalten für die Dauer der Vertragslaufzeit.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Laura Frick nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Laura Frick über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 10 Haftung
(1) Laura Frick haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Laura Frick nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Laura Frick nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Der Kunde gewährleistet, dass Laura Frick überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos und Texte) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Laura Frick insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 11 Widerrufsrecht
Unternehmern und Kaufleuten steht von Gesetzes wegen bei fernmündlich geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht zu. Laura Frick gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Laura Frick maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Laura Frick. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Laura Frick (derzeit Weinstadt, Deutschland).
(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Laura Frick und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
AGB Stand: 16.02.2024 © - Vervielfältigung verboten.